Kfz-Steuer für Firmenwagen

Firmenwagen und Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer eines Firmenwagens wird nach denselben Fahrzeugdaten berechnet wie bei einem privaten Pkw. Für die private Nutzung kommt zusätzlich ein geldwerter Vorteil in der Einkommensteuer hinzu.

Fahrzeugsteuer und geldwerter Vorteil trennen

Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum, Kraftstoffart, CO₂-Wert und Erstzulassung. Arbeitgeber oder Unternehmen zahlen sie als laufende Fahrzeugkosten. Die Besteuerung der privaten Nutzung ist davon unabhängig.

1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch

Bei der 1-Prozent-Regel wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Für den Arbeitsweg kommt meist ein zusätzlicher Ansatz hinzu. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch kann bei geringer Privatnutzung günstiger sein.

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für begünstigte Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten bei der privaten Nutzung reduzierte Bewertungsregeln. Das ändert jedoch nicht automatisch die Fahrzeugsteuer: Reine Elektrofahrzeuge können bis 2035 steuerbefreit sein, Plug-in-Hybride werden grundsätzlich nach den normalen Pkw-Regeln berechnet.

Die Kfz-Steuer ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Für eine unverbindliche Jahresberechnung nutzen Sie den Pkw-Steuer-Rechner.

Häufige Fragen

Kann der Arbeitgeber die Kfz-Steuer absetzen?

Ja, sie gehört regelmäßig zu den betrieblichen Fahrzeugkosten. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Nutzung und der Gewinnermittlung ab.

Ist die 1-Prozent-Regel die Kfz-Steuer?

Nein. Sie bewertet die private Nutzung für die Einkommensteuer und ersetzt nicht den Kfz-Steuerbescheid.