Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen und Kfz-Steuer

Ein Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung eines Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum. Die Kfz-Steuer fällt ebenfalls nur für diesen zugelassenen Zeitraum an.

So wird anteilig gerechnet

Die reguläre Jahressteuer wird durch zwölf Monate geteilt und mit der Anzahl der zugelassenen Monate multipliziert. Bei einem Saisonzeitraum von April bis Oktober sind es sieben Zwölftel der Jahressteuer.

Beispiel

Beträgt die Jahressteuer eines Pkw 240 Euro und läuft das Saisonkennzeichen sieben Monate, ergibt sich überschlägig 140 Euro. Der Steuerbescheid berücksichtigt den tatsächlichen Beginn und das Ende des Zeitraums.

Wichtige Grenzen

Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Die Steuerersparnis sollte deshalb mit Standplatz, Versicherung und dem geplanten Nutzungsverhalten verglichen werden.

Ermitteln Sie zunächst den Jahresbetrag mit dem Pkw-Steuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wird jeder angefangene Monat berechnet?

Ja, maßgeblich ist der eingetragene Saisonzeitraum. Änderungen sollten rechtzeitig bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Gilt ein Saisonkennzeichen für Motorräder?

Ja. Auch bei Motorrädern wird die reguläre Jahressteuer zeitanteilig angesetzt.