Kfz-Steuer bei Abmeldung und Stilllegung

Fahrzeugabmeldung und Kfz-Steuer

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, endet die Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Tag der Abmeldung. Das Hauptzollamt verrechnet bereits gezahlte Beträge zeitanteilig und überweist ein eventuelles Guthaben zurück. Dieser Ratgeber erklärt den genauen Ablauf, was bei Verkauf, Stilllegung und Verlust des Fahrzeugs zu beachten ist.

Wann endet die Steuerpflicht genau?

Die Kfz-Steuerpflicht endet taggenau mit dem Datum der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Das bedeutet: Melden Sie Ihr Fahrzeug am 15. eines Monats ab, fällt ab dem 16. keine Steuer mehr an. Die Zulassungsstelle informiert das zuständige Hauptzollamt automatisch elektronisch – eine separate Meldung Ihrerseits ist in der Regel nicht erforderlich.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug wirklich vollständig abgemeldet wird. Eine bloße Kennzeichenrückgabe ohne vollständige Außerbetriebsetzung genügt nicht, um die Steuerpflicht zu beenden.

Ablauf der Abmeldung Schritt für Schritt

  1. Fahrzeug zur zuständigen Zulassungsstelle bringen oder Online-Abmeldung nutzen (i-Kennzeichen erforderlich).
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Kennzeichenschilder sowie ggf. die eVB-Nummer bereithalten.
  3. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung – diese unbedingt aufbewahren.
  4. Das Hauptzollamt berechnet automatisch die anteilige Steuer und erstattet das Guthaben auf das hinterlegte Konto.
  5. Falls Bankverbindung oder Halterdaten nicht mehr aktuell sind, das zuständige Hauptzollamt direkt kontaktieren.

Abmeldung beim Fahrzeugverkauf

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder melden Sie das Auto selbst ab, bevor der Käufer es übernimmt, oder der Käufer meldet es auf sich um. Bis zur Ummeldung oder Abmeldung bleiben Sie als bisheriger Halter steuerpflichtig. Um diese Haftung zu vermeiden, empfiehlt sich eine Abmeldung direkt beim Verkauf.

Melden Sie das Fahrzeug ab und der Käufer meldet es später neu an, beginnt für ihn eine neue Steuerpflicht ab dem Tag der Neuzulassung. Für den Zeitraum zwischen Abmeldung und Neuzulassung fällt keine Steuer an.

Vorübergehende Stilllegung

Wer sein Fahrzeug nur zeitweise nicht nutzen möchte, kann es vorübergehend außer Betrieb setzen. Auch in diesem Fall endet die Steuerpflicht mit dem Tag der Stilllegung. Für die spätere Wiederzulassung müssen die dann gültigen Anforderungen an Zulassung und Versicherung erfüllt sein.

Eine vorübergehende Stilllegung eignet sich zum Beispiel für Saisonfahrzeuge, die ohnehin nur einige Monate im Jahr gefahren werden. Alternativ dazu gibt es das Saisonkennzeichen, das nur für bestimmte Monate gilt – mehr dazu im Ratgeber zum Saisonkennzeichen.

Steuererstattung – wie viel bekomme ich zurück?

Das Hauptzollamt erstattet den Betrag, der für den Zeitraum nach der Abmeldung bereits gezahlt wurde. Die Berechnung erfolgt taggenau. Beispiel: Haben Sie die Jahressteuer von 240 Euro bereits vollständig bezahlt und melden das Fahrzeug nach 3 Monaten ab, erhalten Sie den Anteil für die verbleibenden 9 Monate zurück – also 180 Euro.

Die Erstattung wird automatisch auf das beim Hauptzollamt hinterlegte SEPA-Konto überwiesen. Ist die Bankverbindung nicht mehr aktuell, wenden Sie sich schriftlich an Ihr zuständiges Hauptzollamt und teilen Sie die neue Kontoverbindung mit.

SituationSteuerpflicht endetErstattung
Endgültige AbmeldungTag der AbmeldungJa, anteilig
Vorübergehende StilllegungTag der StilllegungJa, anteilig
Verkauf mit sofortiger AbmeldungTag der AbmeldungJa, anteilig
Verkauf ohne AbmeldungErst bei Ummeldung durch KäuferNein, bis zur Ummeldung
Totalschaden / FahrzeugverlustTag der Abmeldung durch VersicherungJa, anteilig

Totalschaden und Diebstahl

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl übernimmt in der Regel die Versicherung die Abmeldung beim Hauptzollamt. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag, an dem das Fahrzeug offiziell abgemeldet wird. Bewahren Sie alle Belege und die Schadensmeldung sorgfältig auf, da das Hauptzollamt diese ggf. anfordern kann.

Online-Abmeldung nutzen

Seit 2019 ist in Deutschland die Online-Abmeldung für Fahrzeuge mit i-Kennzeichen möglich. Sie benötigen dafür die Online-Funktion Ihres Personalausweises (eID), das Sicherheitscode auf dem Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Abmeldung erfolgt dann vollständig digital ohne Besuch bei der Behörde.

Bei einem Halterwechsel gelten zusätzlich die Hinweise im Ratgeber zum Halterwechsel. Für Saisonfahrzeuge lohnt sich ein Blick auf das Saisonkennzeichen.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Endet die Kfz-Steuer am Tag der Abmeldung?

Ja, die Steuerpflicht endet taggenau mit dem Datum der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Ab dem Folgetag fällt keine Steuer mehr an.

Wie lange dauert die Steuererstattung?

Das Hauptzollamt überweist das Guthaben in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Abmeldung auf das hinterlegte Konto.

Was passiert bei Verkauf ohne Abmeldung?

Bis zur Ummeldung oder Abmeldung bleibt der bisherige Halter steuerpflichtig. Um Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine sofortige Abmeldung beim Verkauf.

Muss ich das Hauptzollamt separat informieren?

Nein. Die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt automatisch elektronisch. In Sonderfällen wie geänderter Bankverbindung müssen Sie das Hauptzollamt jedoch direkt kontaktieren.

Kann ich ein Fahrzeug auch online abmelden?

Ja, seit 2019 ist die Online-Abmeldung für Fahrzeuge mit i-Kennzeichen möglich. Sie benötigen die eID-Funktion Ihres Personalausweises.

Was passiert mit der Steuer bei einem Totalschaden?

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Abmeldung. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung, gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.