Kfz-Steuer nicht bezahlt – Diese Konsequenzen drohen

Mahnung und Kfz-Steuer Unterlagen

Wer die Kfz-Steuer nicht oder zu spät zahlt, riskiert mehr als nur eine Mahnung. Der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt – und geht schneller als viele denken. Hier erfahren Sie, was Schritt für Schritt passiert und wie Sie Probleme vermeiden.

Wie die Kfz-Steuer fällig wird

Die Kfz-Steuer wird in der Regel einmal jährlich im Voraus fällig – zum Jahrestag der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das Hauptzollamt verschickt dafür keinen jährlichen Steuerbescheid, sondern setzt die Steuer einmalig bei der Zulassung fest. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, zahlt automatisch. Wer per Überweisung zahlt, muss selbst an den Termin denken. Mehr zum Lastschriftverfahren erklärt unser SEPA-Lastschrift-Ratgeber.

Schritt 1: Fälligkeitstag – was passiert sofort?

Am Fälligkeitstag bucht das Hauptzollamt die Steuer per SEPA-Lastschrift ab. Scheitert die Buchung (z. B. wegen fehlender Kontodeckung), gilt die Zahlung als nicht erfolgt. Ab dem Folgetag beginnt automatisch die Berechnung von Säumniszuschlägen. Es gibt keine Schonfrist – der erste Tag nach Fälligkeit ist bereits ein Verzugstag.

Schritt 2: Säumniszuschläge laufen an

Für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs erhebt das Hauptzollamt einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags – mindestens jedoch 25 € (§ 240 AO). Das klingt wenig, läppert sich aber:

Offene Kfz-SteuerSäumniszuschlag pro MonatNach 3 MonatenNach 6 Monaten
100 €25 € (Mindestbetrag)75 €150 €
250 €25 € (Mindestbetrag)75 €150 €
500 €5,00 €15 €30 €
1.000 €10,00 €30 €60 €

Der Mindestsäumniszuschlag von 25 € pro Monat betrifft die meisten normalen Pkw-Steuern – hier ist der Zuschlag also oft höher als 1 %.

Schritt 3: Mahnung durch das Hauptzollamt

In der Regel erhalten Halter nach ca. 2–4 Wochen eine schriftliche Mahnung vom Hauptzollamt. Diese enthält den offenen Betrag plus aufgelaufene Säumniszuschläge und setzt eine neue Zahlungsfrist – häufig 7 bis 14 Tage. Die Mahnung ist keine Pflicht des Hauptzollamts – es kann auch direkt vollstrecken, ohne vorher zu mahnen.

Schritt 4: Zwangsstilllegung des Fahrzeugs

Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, informiert das Hauptzollamt die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde. Diese ordnet die Zwangsstilllegung an – das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Die Kennzeichen werden eingezogen oder entstempelt. Dieser Schritt erfolgt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach dem ersten Zahlungsausfall, wenn nichts unternommen wurde.

Das Fahrzeug selbst bleibt im Besitz des Halters – aber jede Fahrt damit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Schritt 5: Vollstreckungsmaßnahmen

Wenn auch die Zwangsstilllegung keine Zahlung bewirkt, leitet das Hauptzollamt Vollstreckungsmaßnahmen ein. Möglich sind:

  • Pfändung von Bankkonten – das Hauptzollamt kann direkt beim Kreditinstitut pfänden
  • Lohnpfändung – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber
  • Sachpfändung – im Extremfall auch des Fahrzeugs selbst
  • Eintragung ins Schuldnerverzeichnis – bei dauerhafter Nichtzahlung

Zu diesem Zeitpunkt ist der ursprüngliche Steuerbetrag durch Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten oft erheblich angewachsen.

Schritt 6: Verkauf des Fahrzeugs ändert nichts

Wer ein Fahrzeug verkauft, auf dem noch offene Kfz-Steuer lastet, ist als ehemaliger Halter weiterhin für den Rückstand haftbar – bis zur Abmeldung oder Ummeldung auf den neuen Besitzer. Nach der offiziellen Ummeldung endet die persönliche Steuerpflicht. Rückstände aus der eigenen Haltezeit bleiben aber bestehen. Mehr zum Thema im Halterwechsel-Ratgeber.

Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?

Wer den Steuerbescheid für fehlerhaft hält, sollte trotzdem zunächst zahlen und gleichzeitig Einspruch einlegen. Zahlt man nicht und wartet auf das Einspruchsergebnis, laufen zwischenzeitlich Säumniszuschläge weiter – auch wenn der Einspruch später erfolgreich ist. Den Einspruchsprozess erklärt unser Einspruch-Ratgeber.

So vermeiden Sie Probleme

  • SEPA-Lastschriftmandat einrichten: Die einfachste Lösung – das Hauptzollamt bucht automatisch ab, kein manuelles Überweisen nötig. Details im SEPA-Ratgeber.
  • Fälligkeitsdatum im Kalender notieren: Das Datum steht im ursprünglichen Steuerbescheid.
  • Ausreichende Kontodeckung sicherstellen: Besonders bei Jahresbeiträgen am Jahrestag der Erstzulassung.
  • Adressänderungen melden: Wenn das Hauptzollamt keine aktuelle Adresse hat, gehen Mahnungen verloren – die Frist läuft trotzdem.
  • Bei finanziellen Engpässen proaktiv handeln: Das Hauptzollamt kann in Härtefällen Ratenzahlungen gewähren – aber nur auf Antrag, nicht automatisch.

Den einfachsten Schutz vor Zahlungsproblemen bietet das SEPA-Lastschriftverfahren. Alles dazu erklärt unser SEPA-Lastschrift-Ratgeber.

Fazit

Wer die Kfz-Steuer nicht zahlt, bekommt es schnell mit Säumniszuschlägen, Mahnungen und – bei längerem Verzug – der Zwangsstilllegung seines Fahrzeugs zu tun. Der gesamte Prozess kann sich innerhalb von 2 bis 3 Monaten vom Fälligkeitstag bis zur Stilllegung entwickeln. Die beste Vorsorge ist ein SEPA-Lastschriftmandat – oder zumindest der Fälligkeitstag fest im Kalender.