Kfz-Steuer für Wohnwagen

Wohnwagen und Kfz-Steuer

Wohnwagenanhänger sind ein Sonderfall: Für sie fällt in Deutschland grundsätzlich keine eigene Kfz-Steuer an. Trotzdem bleiben Zulassung, Versicherung und Betriebserlaubnis wichtig.

Steuerbefreiung für Wohnwagen

Wohnwagenanhänger sind von der gewichtsabhängigen Anhängersteuer befreit, wenn sie als Wohnwagen zugelassen sind. Die Befreiung betrifft die Steuer, nicht automatisch alle anderen laufenden Kosten.

Abgrenzung zum Campinganhänger

Bei einem Anhänger ohne entsprechende Wohnwageneintragung kann der normale Anhängertarif gelten. Entscheidend sind die Fahrzeugpapiere und die amtliche Einstufung.

Zugfahrzeug separat berechnen

Die Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs wird unabhängig vom Wohnwagen berechnet. Für einen Pkw können Sie Hubraum, CO₂ und Kraftstoffart in unserem Rechner eingeben.

Mehr zu allgemeinen Anhängern lesen Sie im Anhänger-Ratgeber.

Häufige Fragen

Ist jeder Wohnwagen steuerfrei?

Maßgeblich ist die amtliche Zulassung als Wohnwagenanhänger. Prüfen Sie die Eintragung bei Sonderumbauten.

Wird das Zugfahrzeug höher besteuert?

Nein. Die Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs folgt weiterhin dessen eigenen Fahrzeugdaten.