Kfz-Steuer für Wohnwagen

Wohnwagenanhänger sind ein Sonderfall: Für sie fällt in Deutschland grundsätzlich keine eigene Kfz-Steuer an. Trotzdem bleiben Zulassung, Versicherung und Betriebserlaubnis wichtig.
Steuerbefreiung für Wohnwagen
Wohnwagenanhänger sind von der gewichtsabhängigen Anhängersteuer befreit, wenn sie als Wohnwagen zugelassen sind. Die Befreiung betrifft die Steuer, nicht automatisch alle anderen laufenden Kosten.
Abgrenzung zum Campinganhänger
Bei einem Anhänger ohne entsprechende Wohnwageneintragung kann der normale Anhängertarif gelten. Entscheidend sind die Fahrzeugpapiere und die amtliche Einstufung.
Zugfahrzeug separat berechnen
Die Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs wird unabhängig vom Wohnwagen berechnet. Für einen Pkw können Sie Hubraum, CO₂ und Kraftstoffart in unserem Rechner eingeben.
Mehr zu allgemeinen Anhängern lesen Sie im Anhänger-Ratgeber.
Häufige Fragen
Ist jeder Wohnwagen steuerfrei?
Maßgeblich ist die amtliche Zulassung als Wohnwagenanhänger. Prüfen Sie die Eintragung bei Sonderumbauten.
Wird das Zugfahrzeug höher besteuert?
Nein. Die Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs folgt weiterhin dessen eigenen Fahrzeugdaten.