Kfz-Steuer 2026 – Alle Änderungen im Überblick

Fahrzeugschein und Kfz-Steuer Unterlagen 2026

Jedes Jahr stellen sich Fahrzeughalter dieselbe Frage: Ändert sich bei der Kfz-Steuer etwas? Für 2026 gibt es einige Punkte, die Sie kennen sollten – egal ob Sie ein Pkw, Motorrad oder Wohnmobil fahren.

Grundsystem bleibt unverändert

Die Berechnungsmethode nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bleibt 2026 stabil. Bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Steuer weiterhin aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Sockelbetrag und einer CO₂-abhängigen Komponente. Wer seinen genauen Betrag wissen möchte, ermittelt ihn am schnellsten mit unserem Pkw-Steuer-Rechner.

Aktuelle Steuersätze 2026 – Pkw im Detail

Die Steuersätze je angefangene 100 cm³ Hubraum sind weiterhin:

AntriebsartSockelbetrag je 100 cm³
Benziner (Fremdzündung)2,00 €
Diesel (Selbstzündung)9,50 €
LPG / CNG (Erstzulassung bis 2020)günstigere Sonderregelung
Elektroantrieb0,00 € (befreit bis 31.12.2035)

Zur Sockelsteuer kommt die CO₂-Komponente. Für jedes Gramm CO₂ über 95 g/km werden gestaffelte Beträge erhoben – je höher der Wert, desto stärker steigt der Aufschlag:

CO₂-Bereich (g/km)Aufschlag je g/km
bis 95 g/km0,00 €
96 – 115 g/km2,00 €
116 – 135 g/km2,20 €
136 – 155 g/km2,50 €
156 – 175 g/km2,90 €
176 – 195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Beispielrechnung Pkw 2026

Ein Benziner mit 1.500 cm³ Hubraum und 140 g/km CO₂ (WLTP) zahlt:

  • Sockelbetrag: 15 × 2,00 € = 30,00 €
  • CO₂-Anteil: 20 g × 2,20 € + 5 g × 2,50 € = 44,00 € + 12,50 € = 56,50 €
  • Jahressteuer gesamt: 86,50 €

Zum Vergleich: Ein Diesel gleicher Größe mit 125 g/km CO₂ zahlt 142,50 € allein durch den höheren Sockelbetrag (9,50 € × 15) plus 66,00 € CO₂-Anteil = 208,50 € pro Jahr.

Motorrad: Was gilt 2026?

Für Motorräder gilt weiterhin ein fester Satz von 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Ein 600-cm³-Motorrad zahlt damit: 24 × 1,84 € = 44,16 € pro Jahr. Motorräder unterliegen keiner CO₂-Komponente – die Besteuerung basiert ausschließlich auf dem Hubraum. Der Oldtimer-Pauschalsatz von 46,02 € gilt auch 2026 unverändert für Maschinen mit H-Kennzeichen.

Wohnmobil: Gewichtsbasierte Besteuerung

Wohnmobile werden nicht nach Hubraum, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse besteuert. Die Grundsteuer beträgt je 200 kg zulässiges Gesamtgewicht zwischen 10 € und 40 €, abhängig von der Emissionsklasse. Die maximale Jahressteuer für ein Wohnmobil liegt bei 800 € (bei schlechter Schadstoffklasse) bzw. 556 € (bei Euro 5 oder besser). Unser Wohnmobil-Steuer-Rechner ermittelt den genauen Betrag für Ihr Fahrzeug.

Elektromobilität bleibt begünstigt

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt unverändert bis zum 31. Dezember 2035. Wer 2026 ein E-Auto neu zulässt, zahlt fast ein Jahrzehnt lang keine Kfz-Steuer. Was danach kommt, ist noch offen – der Gesetzgeber hat sich noch nicht festgelegt. Mehr Details dazu im Ratgeber zur E-Auto-Steuerbefreiung.

Worauf Käufer 2026 besonders achten sollten

  • Der exakte CO₂-Wert nach WLTP entscheidet über die Steuerhöhe – prüfen Sie ihn im Fahrzeugschein (Feld V.7).
  • Bei Gebrauchtwagen lohnt sich ein Blick auf das Erstzulassungsdatum: Fahrzeuge vor dem 5. November 2008 werden rein hubraumbasiert ohne CO₂-Komponente besteuert.
  • Hybrid- und Gasfahrzeuge (LPG/CNG) bieten weiterhin steuerliche Vorteile gegenüber klassischen Benzinern und Dieseln.
  • Youngtimer, die 2026 ihr 30-jähriges Jubiläum erreichen (Erstzulassung 1996 oder früher), können auf das H-Kennzeichen wechseln und profitieren von der Pauschalsteuer.

Mit unseren Rechnern für Pkw, Motorrad, Wohnmobil und Oldtimer erhalten Sie in Sekunden eine verlässliche Schätzung – kostenlos und ohne Anmeldung.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer 2026

Steigt die Kfz-Steuer 2026?

Nein, die Steuersätze und Berechnungsregeln bleiben 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Wer ein neues Fahrzeug mit höherem WLTP-CO₂-Wert zulässt, zahlt automatisch mehr – aber das liegt am Fahrzeug, nicht an einer Gesetzesänderung.

Was passiert nach 2035 mit E-Autos?

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge endet am 31. Dezember 2035. Danach ist noch keine Regelung festgelegt. Es ist wahrscheinlich, dass E-Autos dann wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteuert werden – möglicherweise ohne CO₂-Komponente, aber mit einem eigenen Sockelbetrag.

Gilt NEFZ oder WLTP für die Steuerberechnung?

Bei Neuzulassungen ab September 2018 gilt der WLTP-Wert. Für ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor diesem Datum bleibt der NEFZ-Wert maßgeblich. Da WLTP in der Regel höhere CO₂-Werte ausweist als NEFZ, kann dasselbe Fahrzeugmodell je nach Zulassungszeitpunkt unterschiedlich besteuert werden.

Fazit

Auch 2026 lohnt sich vor jedem Fahrzeugkauf ein kurzer Check der zu erwartenden Kfz-Steuer. Die Sätze sind stabil, aber die Unterschiede zwischen Fahrzeugtypen, Hubraumgrößen und CO₂-Werten sind erheblich. Nutzen Sie unsere Rechner, um keine bösen Überraschungen im ersten Steuerbescheid zu erleben.